Evangelischer Arbeitskreis der CDU Baden-Württemberg

Dank an Kirchen für Engagement in der Flüchtlingsarbeit

Schutz von Flüchtlingen in Unterkünften garantieren. Christliche Minderheit im Blick behalten.

"Die Kirchen im Land engagieren sich in vielfältiger Weise bei der Unterbringung, Begleitung, Betreuung, Unterstützung und Integration von Flüchtlingen. Für diesen herausragenden Einsatz für die Gesellschaft gebührt ihnen Dank und Anerkennung", so die Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Baden-Württemberg, Sabine Kurtz. Die CDU-Landtagsabgeordnete hatte sich in einem Antrag an die Landesregierung nach den Aktivitäten der Kirchen in der Flüchtlingsarbeit erkundigt.
Aus der Stellungnahme des Innenministeriums gehe hervor, dass die Kirchen erhebliche finanzielle Mittel einsetzen. Allein die Evangelische Landeskirche in Baden habe 2015/2016 mehr als 11 Mio. Euro für die Flüchtlingsarbeit vorgesehen, so die EAK-Landesvorsitzende. "Die kirchliche Flüchtlingshilfe wird zudem von zahlreichen Ehrenamtlichen getragen sowie durch hauptamtliche Strukturen in den Kirchengemeinden, Dekanaten und Kirchenbezirken begleitet", erklärt Sabine Kurtz. Auch im schulischen Bereich seien Lehrdeputate für den Unterricht in Vorbereitungsklassen (VKL) und für das "Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen" (VABO) zur Verfügung gestellt worden.

"Die Unterstützung von schutzsuchenden und notleidenden Mitmenschen ist ein zentrales Gebot des christlichen Glaubens. Mit ihrer Flüchtlingsarbeit setzen die Kirchen christliche Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit in die Tat um und tragen zu einem positiven, von Hilfsbereitschaft geprägten gesellschaftlichen Klima bei", lobt die EAK-Landesvorsitzende.

Ein wichtiges Anliegen ist dem Evangelischen Arbeitskreis der CDU der Schutz von Christen in den Flüchtlingsunterkünften. In der Vergangenheit wurde immer wieder über Diskriminierungen, Drohungen und Übergriffe auf christliche Flüchtlinge, speziell auf zum Christentum konvertierte ehemalige Muslime, berichtet. "Laut Stellungnahme des baden-württembergischen Innenministeriums wird das Zusammenleben von Flüchtlingen aus verschiedenen Religionen und Kulturkreisen in den Erstaufnahmeeinrichtungen grundsätzlich positiv bewertet", so Sabine Kurtz. Auch eine Abfrage des Diakonischen Werks Württemberg von Frühjahr 2016 hatte ergeben, dass es keine Belege für ein systematisches Vorgehen gegen Christen in Flüchtlingsunterkünften gibt. Eine Erhebung des Hilfswerks Open Doors im Oktober 2016 hatte in ganz Deutschland 753 religiös motivierte Übergriffe gegen christliche und jesidische Flüchtlinge registriert, davon 55 in Baden-Württemberg.

Sabine Kurtz betont: "Seitens der Behörden wird vieles dafür getan, um Konflikten vorzubeugen und einen bestmöglichen Schutz der Flüchtlinge zu gewährleisten." Klar sei aber auch: "Wo Menschen unterschiedlicher Herkunft relativ beengt und mit einer eingeschränkten Privatsphäre zusammenleben, sind Spannungen und Konflikte nie komplett zu vermeiden", so die EAK-Landesvorsitzende.

Laut Antwort des Innenministeriums ist eine generell nach Religionsgemeinschaften trennende Unterbringung von Flüchtlingen nicht vorgesehen. Allerdings könne bei der Belegung der Gebäude und Zimmer Rücksicht auf religiöse und ethnische Zugehörigkeiten genommen werden, um Spannungen unter den Bewohnern zu vermeiden. Sabine Kurtz begrüßt diese Praxis.

Auch wenn eine spezifische Gefährdungslage für Christen nach Einschätzung des Innenministeriums bislang nicht ausgemacht werden konnte, fordert die EAK-Landesvorsitzende, deren Situation in den Flüchtlingsunterkünften im Blick zu behalten. "Dem Schutz dieser Menschen, die vielfach vor Krieg, Verfolgung und Gewalt zu uns geflohen sind und häufig traumatisiert sind, muss hohe Priorität eingeräumt werden", so Sabine Kurtz.

Nach Ansicht der EAK-Landesvorsitzenden sollte in Erwägung gezogen werden, die Religionszugehörigkeit statistisch besser zu berücksichtigen. Wie das Innenministerium mitteilt, ist die Religionszugehörigkeit kein Teil der Personalien und wird daher von der Polizei bei der Bearbeitung von Strafanzeigen nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. "Um statistisch valide Aussagen über die Religionszugehörigkeit von Tatverdächtigen und Opfern bei Straftaten treffen und ggf. Konsequenzen daraus ziehen zu können, sollte hier unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit eine Neuregelung geprüft werden", so Sabine Kurtz abschließend.