Evangelischer Arbeitskreis der CDU Baden-Württemberg

Bildungsplanreform: Proteste waren erfolgreich

\"EAK behält Thema weiter intensiv im Blick\"

Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU Baden-Württemberg zeigt sich erleichtert, dass die grün-rote Landesregierung von einer Überbetonung des Themas „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in den neuen Bildungsplänen abgerückt ist. „Die Proteste vieler Bürgerinnen und Bürger waren erfolgreich“, so die EAK-Landesvorsitzende nach der Veröffentlichung der Entwürfe.
Die massive Kritik an der ursprünglich geplanten Verankerung eines Querschnittsthemas „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ sei nachvollziehbar gewesen. Viele Eltern und Lehrer hätten ihre berechtigte Sorge zum Ausdruck gebracht, dass Kinder mit dem Thema Sexualität an den Schulen überfordert werden könnten. „Die Landesregierung hat mit ihrem Vorgehen eine langanhaltende öffentliche Auseinandersetzung zwischen Gegnern und Befürwortern provoziert und zu einer gesellschaftlichen Spaltung beigetragen“, so Sabine Kurtz.

Es sei zu begrüßen, dass das Kultusministerium die Kritik aufgenommen habe und nun zurückgerudert sei. Die Formulierungen aus dem ursprünglichen Arbeitspapier, an dem sich die Proteste entzündet hätten, fänden sich in den jetzt veröffentlichten Bildungsplanentwürfen nicht mehr wieder. Stattdessen würden im Vorwort das christliche Menschenbild und der besondere Schutz von Ehe und Familie betont. Jetzt gelte es darauf zu achten, dass diese Bedeutung sich auch in den Kompetenzbeschreibungen, die für den praktischen Unterricht maßgeblich sind sind, niederschlagen.

„Auch wenn wir jetzt etwas beruhigter in die Zukunft schauen können, werden wir das Thema weiter intensiv beobachten und der grün-roten Landesregierung genau auf die Finger schauen “, so Sabine Kurtz. Die bisherige Vorgehensweise der Landesregierung und die mangelnde Dialogbereitschaft mit den Protestierenden habe viel Vertrauen zerstört. Für den EAK sei weiterhin klar, dass das Thema Sexualität aufgrund seines persönlichen Charakters in allererster Linie in den Familien besprochen und im Unterricht nur in sorgfältiger Absprache mit den Eltern aufgerufen werden sollte, wie dies auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspreche.