Kopftuchverbot an Schulen: EAK begrüßt Verschiebung der Gesetzesänderung
Verankerung von christlichen Werten und Traditionen im Schulgesetz notwendig
Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU Baden-Württemberg begrüßt die Verschiebung der Neuregelung zum Kopftuchverbot an Schulen. „Die grün-rote Landesregierung hat damit die Forderungen der Kirchen und der Oppositionsfraktionen aufgegriffen“, so die EAK-Landesvorsitzende Sabine Kurtz. Grüne und SPD hätten zwar spät aber noch rechtzeitig reagiert und eingesehen, dass eine so heikle und komplexe Gesetzesänderung Zeit und Sensibilität brauche. "Ein unüberlegter Schnellschuss wäre fatal gewesen", so die Einschätzung von Sabine Kurtz.
"Für den EAK ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Bezug auf christliche Werte und Traditionen auch in Zukunft eindeutig und an prominenter Stelle im Schulgesetz verankert ist", betont Sabine Kurtz. Die Kirchen hätten hierzu einen konstruktiven und differenzierten Vorschlag vorgelegt. "Dieser Vorschlag muss jetzt die Grundlage der weiteren Beratungen sein", so die EAK-Landesvorsitzende.
Ursprünglich wollte die Landesregierung eine Schulgesetzänderung noch vor der Sommerpause 2015 beschließen. Grün-Rot hatte dabei eine ersatzlose Streichung von § 38 Absatz 2 Satz 3 des Schulgesetzes vorgeschlagen. Diese Passage erlaubt der Lehrerschaft bisher die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen. "Dieser Vorschlag hätte dazu geführt, dass es künftig für Religion keinen Platz mehr an unseren Schulen gibt", so die EAK-Landesvorsitzende. Deshalb sei es sehr zu begrüßen, dass Grüne und SPD auf äußeren Druck hin von ihrem Vorhaben abgerückt seien.
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