Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Betreuungsgeld des Bundes für Eltern, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, verfassungswidrig ist. Die Zuständigkeit dafür sei bei den Bundesländern und nicht beim Bund. Das Bundesverfassungsgericht hat also nicht das Betreuungsgeld selbst für verfassungswidrig erklärt.
Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU Rems-Murr nimmt dieses Urteil zur Kenntnis. "Es ist aber schon seltsam", wundert sich der Kreis- und stellvertretende Landesvorsitzende David Müller, "dass der Bund mit Milliardenbeträgen beim Krippenausbau in die Betreuung von Kindern eingreifen, die Eigenverantwortlichkeit von Familien, die ihre kleinen Kinder selbst betreuen wollen, jedoch nicht stärken darf."
Der EAK Rems-Murr fordert die grün-rote Landesregierung auf, zügig ein Betreuungsgeld für die baden-württembergischen Familien auf den Weg zu bringen. Was in Bayern möglich sei, könne auch Baden-Württemberg schaffen. Wie wichtig das Betreuungsgeld auch in Baden-Württemberg sei, zeige die Inanspruchnahme der bisherigen Bundesleistung. "Es wäre eine nicht hinnehmbare Diskriminierung von Eltern, denen die Betreuung ihrer kleinen Kinder wichtig ist, wenn sie nun gegenüber Eltern, die ihre Kinder in eine öffentlich finanzierte Betreuung geben, eklatant benachteiligt werden", so David Müller.